Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 718/9 vom 21.11.2019
Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Auch der Platzbereich vor der Wöhlerschule und der Dornbuschkirche präsentiert sich in einem schlechten Zustand. Ein Gewirr von Glas- und Kleidercontainern, Betonpollern aus der Anfangszeit der Verkehrsberuhigung, abgestellten Kleinlastwagen und Wohnmobilen beeinträchtigt den Überblick auf dieser Fläche. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, die Parkplätze in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat neu zu ordnen, ohne dass damit die absolute Zahl der Parkplätze für Pkws verringert wird. Die einzelnen Parkwannen könnten dabei so gestaltet werden, dass sie nur von Pkws benutzt werden können, aber nicht von Kleinlastwagen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die Pläne dazu in einer seiner nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. November 2019OFOF 718/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2019Sie sind hierOMOM 5543Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheDirektanregung
- 30. März 2020STST 649Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 301Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
- 9. Juni 2021OFOF 57/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0