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Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche

Vorlagentyp: OM
64 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 718/9 vom 21.11.2019

Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Auch der Platzbereich vor der Wöhlerschule und der Dornbuschkirche präsentiert sich in einem schlechten Zustand. Ein Gewirr von Glas- und Kleidercontainern, Betonpollern aus der Anfangszeit der Verkehrsberuhigung, abgestellten Kleinlastwagen und Wohnmobilen beeinträchtigt den Überblick auf dieser Fläche. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, die Parkplätze in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat neu zu ordnen, ohne dass damit die absolute Zahl der Parkplätze für Pkws verringert wird. Die einzelnen Parkwannen könnten dabei so gestaltet werden, dass sie nur von Pkws benutzt werden können, aber nicht von Kleinlastwagen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die Pläne dazu in einer seiner nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. November 2019OFOF 718/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Dezember 2019Sie sind hier
    OMOM 5543Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche
    Direktanregung
  3. 30. März 2020STST 649Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
  4. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 301Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
  5. 9. Juni 2021OFOF 57/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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