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Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche

Vorlagentyp: STMagistrat
64 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte auf die Komplexität der Thematik oder auf fehlende Informationen hinweisen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. November 2019OFOF 718/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Dezember 2019OMOM 5543Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheDirektanregung
  3. 30. März 2020Sie sind hier
    STST 649Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche
    Stellungnahme
  4. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 301Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
  5. 9. Juni 2021OFOF 57/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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