Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte auf die Komplexität der Thematik oder auf fehlende Informationen hinweisen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. November 2019OFOF 718/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2019OMOM 5543Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheDirektanregung
- 30. März 2020Sie sind hierSTST 649Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 301Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheStellungnahme
- 9. Juni 2021OFOF 57/9Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und DornbuschkircheOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab