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Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in Oberrad

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerungsgräben in Oberrad schnellstmöglich zu reinigen, da die bisherigen Arbeiten unzureichend waren. Dies ist notwendig, um die Felder vor Überschwemmungen zu schützen und wirtschaftliche Verluste für die Gärtner zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Entwässerungsgräben in Oberrad schnellstmöglich erneut zu reinigen, da die bisherigen Arbeiten unzulänglich ausgeführt wurden und die Entwässerung der Felder durch die Gräben nicht in dem notwendigen Maße erfolgen kann;
  2. darzulegen, ob und wie die Arbeiten an den Gräben kontrolliert werden.

Begründung

Es wurde in der Presse berichtet, dass die gärtnerisch genutzten Anbauflächen für Kräuter im Freiland und im Gewächshaus in den Oberräder Feldern unter Wasser stehen. Die Gärtner vor Ort vermuten, dass dies auf eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben durch eine externe Firma zurückzuführen ist. Demnach wurden die Sedimente der eingebrochenen Randbereiche im gesamten Grabenverlauf seit Herbst letzten Jahres nicht fachgerecht entfernt, weshalb sich das Wasser staut. Nach Wahrnehmung der betroffenen Gärtner wurden die in den letzten Jahren erbrachten Arbeiten in dieser Saison insgesamt nicht so ausgeführt, um den bei Dauerregen notwendigen Abfluss zu ermöglichen. Die Gärtner stehen nun unter erheblichem Zeitdruck, da die Nutzung der Felder bei stärkerem Regen nicht möglich ist und Anpflanzungen nicht getätigt werden können, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führt. Wenn die Gräben nicht schnellstmöglich gereinigt werden, besteht die Gefahr, dass die Kräuter nicht rechtzeitig gepflanzt werden können. Einige Kräuter, die bereits gepflanzt worden sind, können durch das angestaute Wasser bereits jetzt Schaden nehmen. Um sicherzustellen, dass die Arbeiten an den Gräben ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist eine Kontrolle durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2024OFOF 1089/5Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  2. 26. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5461Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in Oberrad
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2011Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in OberradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 34 · 29.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32

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