Nied: Parken auf dem Parkplatz am Friedhof Nied nur für Pkw erlauben/Zusatzschild Verkehrszeichen 1010-58 anbringen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor dem Friedhof in Nied nur noch für Pkw zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden.
Begründung
Auf dem Parkplatz am Friedhof in Nied sollen eigentlich nur Fahrzeuge von Personen parken, die entweder den Friedhof besuchen oder die S-Bahn am Nieder Bahnhof gegenüber nutzen wollen. Leider sind auf diesem Parkplatz mehr und mehr auch Fahrzeuge wie Wohnmobile, Sprinter oder Lkws zu finden, die dort dann auch noch teilweise mehrere Wochen parken. Dieser Parkplatz ist aber nicht für das Dauerparken von Wohnmobilen oder Lkws geplant worden. Ähnlich wie beim Parkplatz beim ehemaligen Nieder Rathaus sollte am Friedhof in Nied nur das Parken von Pkw erlaubt sein. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von Pkw erlauben. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2024OFOF 948/6Nied: Parken auf dem Parkplatz am Friedhof Nied nur für Pkw erlauben/Zusatzschild Verkehrszeichen 1010-58 anbringenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 5. März 2024Sie sind hierOMOM 5207Nied: Parken auf dem Parkplatz am Friedhof Nied nur für Pkw erlauben/Zusatzschild Verkehrszeichen 1010-58 anbringenDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1033Nied: Parken auf dem Parkplatz am Friedhof Nied nur für Pkw erlauben/Zusatzschild Verkehrszeichen 101058 anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats