Skip to main content

Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Details im PARLIS OM_3110_2022
24.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Details im PARLIS ST_581_2023
12.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Details im PARLIS OF_480-12_2024
23.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Details im PARLIS OM_5173_2024
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Details im PARLIS ST_1276_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 480/12 vom 12.02.2024

Betreff: Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers
Vorgang: OM 3110/22 OBR 12; ST 581/23 Der Magistrat wird gebeten zu klären, ob Verschmutzung auch auf Wirtschaftswegen, die ganz überwiegend durch Grünanlagen in städtischer Verantwortung entstehen, nicht auch durch städtische Stellen gereinigt werden müssen, siehe Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 581. Sofern dies bejaht wird, wird der Magistrat gebeten, in den Monaten September bis März den im beiliegenden Luftbild markierten Bereich des Feldweges nordöstlich des Kätcheslachweihers mindestens monatlich in Augenschein zu nehmen und bei Bedarf zu reinigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen

Begründung:

An der bezeichneten Stelle sammelt sich das herabfallende Laub der Büsche und Bäume, die in Verantwortung des Grünflächenamtes gepflegt werden. Dieses verwandelt sich im Herbst und Winter zu Matsch und wird weder vom Regen fortgespült noch vom Wind verweht. Dies stellt auch eine vermeidbare Unfallgefahr z. B. für Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Es gibt dort keine nennenswerte Verschmutzung durch die Landwirtschaft, sodass nach dem Verursacherprinzip die örtlichen Landwirte sich auch nicht für die Reinigung zuständig sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3110
Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 581 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1276
Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0