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Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.02.2024, OF 480/12 Betreff: Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers Der Magistrat wird gebeten zu klären, ob Verschmutzung auch auf Wirtschaftswegen, die ganz überwiegend durch Grünanlagen in städtischer Verantwortung entstehen, nicht auch durch städtische Stellen gereinigt werden müssen, siehe ST 581 vom 24.2.2023. Sofern dies bejaht wird, wird der Magistrat gebeten, in den Monaten September bis März den im beiliegenden Luftbild markierten Bereich des Feldweges nordöstlich des Kätcheslachweihers mindestens monatlich in Augenschein zu nehmen und bei Bedarf zu reinigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen

Begründung:

An der bezeichneten Stelle sammelt sich das herabfallende Laub der Büsche und Bäume, die in Verantwortung des Grünflächenamtes gepflegt werden. Dieses verwandelt sich im Herbst und Winter zu Matsch und wird weder vom Regen fortgespült noch vom Wind verweht. Dies stellt auch eine vermeidbare Unfallgefahr z. B. für Radfahrer:innen dar. Es gibt dort keine nennenswerte Verschmutzung durch die Landwirtschaft, so dass nach dem Verursacherprinzip die örtlichen Landwirte sich auch nicht für die Reinigung zuständig sehen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5173 2024 Die Vorlage OF 480/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme