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Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Flächen in der Ackermannstraße 72 bis 74 zu entsiegeln, um die städtische Klimaanpassung zu fördern. Die Maßnahme ist sinnvoll, da die Flächen nicht mehr als Parkplätze genutzt werden und somit kein Nachteil für die Anwohner besteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 zu entsiegeln.

Begründung

Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll, auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2024OFOF 1122/1Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5079Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74
    Direktanregung
  3. 7. Juni 2024STST 1172Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme
  4. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 39Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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