Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Flächen in der Ackermannstraße 72 bis 74 zu entsiegeln, um die städtische Klimaanpassung zu fördern. Die Maßnahme ist sinnvoll, da die Flächen nicht mehr als Parkplätze genutzt werden und somit kein Nachteil für die Anwohner besteht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 zu entsiegeln.
Begründung
Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll, auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2024OFOF 1122/1Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5079Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Direktanregung
- 7. Juni 2024STST 1172Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 39Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats