Vorgartensatzung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Antrags- und Genehmigungsverfahren der Vorgartensatzung zu prüfen und transparenter sowie bürgerfreundlicher zu gestalten. Ziel ist es, Härten zu vermeiden und die Verfahren innerhalb von drei Monaten zu beschleunigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung transparenter, bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt innerhalb von drei Monaten bearbeitet, möglichst auch digital, künftig mit mehr Ausnahmen auch im öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung von Härten möglich werden, insbesondere
- bei Fahrradabstellplätzen;
- bei Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel mit E-Ladesäulen;
- bei vor Ort strukturellen Themen;
- bei Parkverboten oder sonstigen Schwierigkeiten im öffentlichen Raum;
- bei Eckgrundstücken;
- bei sonstigen individuellen Themen bzw. Schwierigkeiten;
- unter Benutzung von wasserdurchlässigen Materialien.
Begründung
Nicht alle bisherigen Einschränkungen der Vorgartensatzung sind sinnvoll oder nachhaltig. Härten sind künftig ausdrücklich zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2024OFOF 744/10VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5001VorgartensatzungDirektanregung
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 709VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats