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Vorgartensatzung

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.01.2024, OF 744/10 Betreff: Vorgartensatzung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen auch für die Menschen in unseren Stadtteilen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung transparenter, bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt innerhalb von 3 Monaten bearbeitet, möglichst "auch" digital, künftig mehr Ausnahmen auch im öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung von Härten möglich werden, insbesondere: 1. bei Fahrradabstellplätzen, 2. bei Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel mit E-Ladesäulen, 3. bei vor Ort strukturellen Themen, 4. bei Parkverboten oder sonstigen Schwierigkeiten im öffentlichen Raum, 5. bei Eckgrundstücken, 6. bei sonstigen individuellen Themen bzw. Schwierigkeiten.

Begründung:

Nicht alle bisherigen Einschränkungen der Vorgartensatzung sind sinnvoll oder nachhaltig. Härten sind künftig ausdrücklich zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5001 2024 Die Vorlage OF 744/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Auflistung im Tenor eine weitere Ziffer mit dem Wortlaut: "7. unter Benutzung von wasserdurchlässigen Materialien" hinzugefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und AfD (= Ablehnung)