Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg
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Azaleenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg10.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Starkregenereignisse hier: Kanalisation05.05.2023 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Azaleenweg per E-MailBegründung
Berkersheimer Weg Vorgang: ST 1640/09 Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstraße und Bundesautobahn A 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 103/10 vom 23.10.2011
Betreff: Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg Vorgang: ST 1640/09 Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstraße und Bundesautobahn A 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar.
Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben:
- Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird.
- Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung.
- Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dies unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung.
- Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (ST 1640/09). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2011OFOF 103/10Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 491Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegDirektanregung
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 171Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats