Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg
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Azaleenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg10.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Starkregenereignisse hier: Kanalisation05.05.2023 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Azaleenweg per E-MailBegründung
Berkersheimer Weg Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstr. und BAB 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar. Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben:
- Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird.
- Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung.
- Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dieses unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung.
- Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse, könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1640).
Inhalt
Antrag vom 23.10.2011, OF 103/10
Betreff: Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstr. und BAB 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar.
Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben:
- Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird.
- Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung.
- Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dieses unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung.
- Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse, könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1640).Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 103/10Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011OMOM 491Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegDirektanregung
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 171Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme