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Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach

Vorlagentyp: OM
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 228/13 vom 02.06.2019

Betreff: Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig an der Einmündung der Oberen Burggasse auf die Straße Alt-Erlenbach das verkehr swidrige Parken eines Pkws verhindert wird. Da es dort mehrmals in der Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer also auch für Fußgänger kommt, müssen die gewählten Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer möglichst auffällig sichtbar gemacht werden.

Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder Pkws, sodass es mit erheblichem Rangieren der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen, dort hineinzufahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da währenddessen kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommen. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein Halten und Parken in diesem Bereich verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2019OFOF 228/13Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4844Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
    Direktanregung
  3. 11. November 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2075Parksituation an der Ecke Obere Burggasse / Alt ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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