Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Erlenbach per E-MailBegründung
Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.
Inhalt
Antrag vom 02.06.2019, OF 228/13
Betreff: Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden.
Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2019Sie sind hierOFOF 228/13Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019OMOM 4844Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-ErlenbachDirektanregung
- 11. November 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2075Parksituation an der Ecke Obere Burggasse / Alt ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme