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Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach

Vorlagentyp: OFCDU
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.

Inhalt

Antrag vom 02.06.2019, OF 228/13

Betreff: Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden.

Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2019Sie sind hier
    OFOF 228/13Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. August 2019OMOM 4844Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-ErlenbachDirektanregung
  3. 11. November 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2075Parksituation an der Ecke Obere Burggasse / Alt ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 13
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 228/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 33 · 13.08.2019
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4844 2019 Die Vorlage OF 228/13 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig an der Einmündung der Oberen Burggasse auf die Straße Alt-Erlenbach das verbotswidrige Parken eines Pkws verhindert wird. Da es dort mehrmals in der Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer also auch für Fußgänger kommt, müssen die gewählten Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer möglichst auffällig sichtbar gemacht werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder Pkws, sodass es mit erheblichem Rangieren der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen, dort hineinzufahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da währenddessen kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommen. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein Halten und Parken in diesem Bereich verhindert werden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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