Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Vertrag zur Nutzung des ehemaligen Stadtbades Mitte zu verlängern. Dies ist notwendig, um die öffentliche Nutzung weiterhin zu sichern und um rechtzeitige Verhandlungen mit dem Eigentümer zu führen. Dies liegt im Interesse der Öffentlichkeit und bietet eine vertragliche Grundlage für die Zukunft.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den in den 1990er- Jahren auf 30 Jahre geschlossenen Vertrag zur öffentlichen Nutzung der Schwimmhalle des ehemaligen Stadtbad Mitte rechtzeitig zu verlängern, dazu mit dem Eigentümer in Verhandlungen zu treten und die öffentliche Nutzung für die Zukunft vertraglich zu sichern.
Begründung
Seit Mitte der 1990er-Jahre ist die Schwimmhalle des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Öffentlichkeit aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer des Areals an wenigstens fünf Tagen in der Woche für mindestens 45 Stunden für einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25 Prozent über dem Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern nutzbar. Diese Vereinbarung enthält jedoch keine automatische Verlängerung, sodass eine rechtzeitige Neuverhandlung durch den Magistrat nötig wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2023OFOF 1060/1Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4815Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernDirektanregung
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats