Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Vertrag zur öffentlichen Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte zu verlängern, um die Schwimmhalle auch in Zukunft für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Dies ist notwendig, da der bestehende Vertrag keine automatische Verlängerung vorsieht.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den in den 1990er Jahren auf 30 Jahre geschlossenen Vertrag zur öffentlichen Nutzung der Schwimmhalle des ehemaligen Stadtbad Mitte rechtzeitig zu verlängern, dazu mit dem Eigentümer in Verhandlungen zu treten und die öffentliche Nutzung für die Zukunft vertraglich zu sichern.
Begründung
Seit Mitte der 1990er Jahre ist die Schwimmhalle des ehemaligen Stadt Mitte für die Öffentlichkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer des Areals an wenigstens 5 Tagen in der Woche für mindestens 45 Stunden für einen Eintrittspreis von nicht mehr als 25% über dem Eintrittspreis in vergleichbaren städtischen Schwimmbädern nutzbar. Diese Vereinbarung enthält jedoch keine automatische Verlängerung, sodass eine rechtzeitige Neuverhandlung durch den Magistrat nötig wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2023Sie sind hierOFOF 1060/1Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023OMOM 4815Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernDirektanregung
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Öffentliche Nutzung des ehemaligen Stadtbad Mitte für die Zukunft vertraglich sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme