Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter Norden
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 12.11.2010 OF 215/14 vom 12.11.2010
Betreff: Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter Norden Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, wie weit die Planungen zur Einrichtung eines Reststoffhofs im Frankfurter Norden gediehen sind und bis zur dauerhaften Einrichtung einer Annahmestelle im Frankfurter Norden übergangsweise eine provisorische Annahmestelle, insbesondere für Garten- und Schnittabfälle, einzurichten bzw. durch die FES einrichten zu lassen.
Begründung: Besonders für die nördlichen Stadtteile entlang des Grüngürtels besteht immer noch keine Entsorgungsmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle. Diese Wertstoffe, die gerade auf diesen Grünflächen z. B. beim Rückschnitt von Bäumen auf Streuobstwiesen entstehen, müssen unter großem Aufwand von Energie und Kosten entweder bis nach Bornheim oder Bergen transportiert werden. Für die Bürger der nördlichen Stadtteile ist es von hohem Interesse, recycelfähige Reststoffe, auch in Kleinmengen, die nicht von der wöchentlichen Entsorgung betroffen sind, abgeben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010OFOF 214/14Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. November 2010OFOF 215/14Reststoffhof hier: Reststoffhof für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2010Sie sind hierOMOM 4769Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenDirektanregung
- 7. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 296Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats