Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter Norden
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Besonders bei den nördlichen Stadtteilen entlang des Grüngürtels besteht immer noch keine Entsorgungsmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle. Diese Wertstoffe, die gerade auf diesen Grünflächen z.B. beim Rückschnitt von Streuobstbäumen entstehen, müssen unter großem Aufwand von Energie und Kosten entweder bis nach Bornheim oder bis Bergen transportiert werden.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2010, OF 214/14
Betreff:
Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter Norden
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bis zur dauerhaften Einrichtung einer Annahmestelle im Frankfurter Norden übergangsweise eine provisorische Annahmestelle insbesondere für Garten- und Schnittabfälle einzurichten bzw. durch die FES einrichten zu lassen.
Begründung:
Besonders bei den nördlichen Stadtteilen entlang des Grüngürtels besteht immer noch keine Entsorgungsmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle. Diese Wertstoffe, die gerade auf diesen Grünflächen z.B. beim Rückschnitt von Streuobstbäumen entstehen, müssen unter großem Aufwand von Energie und Kosten entweder bis nach Bornheim oder bis Bergen transportiert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010Sie sind hierOFOF 214/14Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. November 2010OFOF 215/14Reststoffhof hier: Reststoffhof für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2010OMOM 4769Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenDirektanregung
- 7. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 296Recyclingmöglichkeit für Garten- und Schnittabfälle im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme