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Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4653 entstanden aus Vorlage: OF 188/13 vom 07.10.2010

Betreff: Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008 Der Magistrat wird gebeten, bei der zuständigen Behörde darauf hinzuwirken, dass die Lärmschutzwand an der L 3008 an der Ortseinfahrt Nieder-Erlenbach Mitte im Bereich der Holzkonstruktion instand gesetzt wird.

Begründung: Bei einem Verkehrsunfall vor einiger Zeit auf der Kreuzung wurde die Lärmschutzwand an einer Stelle beschädigt. Bei der Schadensermittlung durch einen Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers wurde festgestellt, dass die Wirkung des Schallschutzes nicht mehr gewährleistet ist, da sich das Schalldämmmaterial zwischen der inneren Holzwand (den Grundstücken zugewandte Seite) und der L 3008, bedingt durch den Alterungsprozess, aufgelöst hat und zerbröselt ist. Somit hat die Lärmschutzwand einen großen Teil ihres Zweckes verloren. Nach Gesprächen mit den Anwohnern, welche auf der mit Holz verkleideten Seite der Lärmschutzwand wohnen, wird jedoch größter Wert darauf gelegt, dass die Holzwand, welche sich noch in einem sehr guten Zustand befindet, erhalten bleibt und somit die Instandsetzungsarbeiten von der Straßenseite her (L 3008) durchgeführt werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2010OFOF 188/13Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Oktober 2010Sie sind hier
    OMOM 4653Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008
    Direktanregung
  3. 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 266Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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