Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreuzung vor einiger Zeit, wurde die Lärmschutzwand an einer Stelle beschädigt. Bei der Schadenermittlung durch einen Sachverständigen der Versicherung des Unfallverur-sachers wurde festgestellt, dass die Wirkung des Schallschutzes nicht mehr gewährleistet ist, da sich das Schalldämmmaterial zwischen der inneren Holzwand (den Grundstücken zuge-wandte Seite) und der L 3008, bedingt durch den Alterungsprozess, aufgelöst hat und zer-bröselt ist. Somit hat die Lärmschutzwand einen großen Teil ihres Zweckes verloren. Nach Gesprächen mit den Anwohnern, welche auf der mit Holz verkleideten Seite der Lärm-schutzwand wohnen, wird jedoch größter Wert darauf gelegt, dass die Holzwand, welche sich noch in einem sehr guten Zustand befindet, erhalten bleibt und somit die Instandsetzungs-arbeiten von der Straßenseite her (L 3008) durchgeführt werden
Inhalt
Antrag vom 07.10.2010, OF 188/13
Betreff:
Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt zu beauftragen, beim "Hessischen Straßenbauamt“ (?) einzuwirken, dass die Lärmschutzwand an der L 3008 an der Ortseinfahrt NE-Mitte, im Bereich der Holzkonstruktion instand gesetzt wird.
Begründung:
Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreuzung vor einiger Zeit, wurde die Lärmschutzwand an einer Stelle beschädigt.
Bei der Schadenermittlung durch einen Sachverständigen der Versicherung des Unfallverur-sachers wurde festgestellt, dass die Wirkung des Schallschutzes nicht mehr gewährleistet ist, da sich das Schalldämmmaterial zwischen der inneren Holzwand (den Grundstücken zuge-wandte Seite) und der L 3008, bedingt durch den Alterungsprozess, aufgelöst hat und zer-bröselt ist. Somit hat die Lärmschutzwand einen großen Teil ihres Zweckes verloren.
Nach Gesprächen mit den Anwohnern, welche auf der mit Holz verkleideten Seite der Lärm-schutzwand wohnen, wird jedoch größter Wert darauf gelegt, dass die Holzwand, welche sich noch in einem sehr guten Zustand befindet, erhalten bleibt und somit die Instandsetzungs-arbeiten von der Straßenseite her (L 3008) durchgeführt werden
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 188/13Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010OMOM 4653Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008Direktanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 266Instandsetzung einer Lärmschutzwand an der L 3008Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme