Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)
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Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4611 entstanden aus Vorlage: OF 493/12 vom 27.09.2015
Betreff: Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg) Vorgang: OM 1362/12 OBR 12; ST 1532/12 Der Magistrat wird gebeten, die Hessen Agentur zu bitten, im Bereich des Lärmschutzwalles Niederursel/Kalbach/Riedberg der A 5 Schilder für Fahrradfahrer mit Hinweisen auf Zielorte und Kilometerentfernungen aufzustellen. Dafür werden folgende Standorte vorgeschlagen:
- Ecke Radweg Niederursel/Oberursel/Linie U 3 vor der Autobahnbrücke in Richtung Lärmschutzwall, 2. nördliches Ende des Lärmschutzwalles in Richtung Abzweigung Grünzug Römische Straße und
- Ecke Einmündung Altenhöferallee in die Landesstraße L 3019 am Ende des asphaltierten Weges. Begründung: Der im Jahr 2007 fertiggestellte Lärmschutzwall mit seinem am Fuße der Böschung asphaltierten Weg bietet gerade vielen auswärtigen ortsunkundigen Radfahrerinnen und Radfahren sowie Wanderern eine ideale Verbindung in Richtung Bad Homburg mit Anschluss an den Hölderlinpfad. Da es sich in diesem Fall um eine überörtliche Wegeverbindung handelt, ist eine Ausschilderung nach städtischen Standards geboten. Mit der Stellungnahme 1532 vom 14.09.2012 wurde dem Ortsbeirat 12 vorläufig mitgeteilt, dass das flächenhafte Radwegweisungskonzept um die vom Ortsbeirat 12 vorgeschlagenen Standorte ergänzt werden soll. Insbesondere wurde auf die abschließende Entwicklung des Straßen- und Wegenetzes im Bereich des Quartiers Westflügel (ehemals Niederurseler Hang) hingewiesen. Da nunmehr dieser Bereich einschließlich der neu entstanden Verbindung am Zubringer zur Rosa-Luxemburg-Straße fertiggestellt ist, gibt es keinen Hinderungsgrund mehr für die Aufstellung von Hinweisschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012STST 1532Aufstellung von Hinweisschildern für Radfahrer und Fußgänger im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Stellungnahme
- 27. September 2015OFOF 493/12Aufstellung von Hinweisschildern im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel-Kalbach/Riedberg)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4611Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Direktanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 39Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats