Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 39
Betreff: Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg) Der Magistrat hat mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 das unter aktuellen Gesichtspunkten fortgeschriebene gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz vorgelegt. Für dieses Netz wird derzeit eine flächenhafte Radwegweisung konzipiert, die auch die vom Ortsbeirat angeregten Standorte umfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012STST 1532Aufstellung von Hinweisschildern für Radfahrer und Fußgänger im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Stellungnahme
- 27. September 2015OFOF 493/12Aufstellung von Hinweisschildern im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel-Kalbach/Riedberg)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. Oktober 2015OMOM 4611Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Direktanregung
- 11. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 39Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab