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Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an der Judith-Kerr-Schule zu prüfen. Dies ist notwendig, da die Schule seit dem Umzug nicht mehr über eine ausreichende Netzanbindung verfügt, was die Nutzung digitaler Lehrmedien und die Kommunikation mit Eltern beeinträchtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, um die für den laufenden Schulbetrieb notwendige digitale Infrastruktur für sämtliche Räume der Judith-Kerr-Schule kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird der Magistrat um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Bis zu welchem Zeitpunkt sollen sämtliche Räume der Grundschule zur Nutzung im Rahmen des laufenden Lehrbetriebs eine Netzanbindung erhalten, welche die Nutzung der vorhandenen digitalen Geräte (z. B. Smartboards) ermöglicht? - Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die weiteren Gemeinschaftsräume der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) eine Netzanbindung erhalten, welche die Nutzung der vorhandenen digitalen Geräte ermöglicht? - Wie soll die multifunktionelle, schul- und betreuungsübergreifende Nutzung - unter dem Aspekt der unterschiedlichen Netzverfügbarkeiten - zukünftig gewährleistet werden?

Begründung

Seitdem die Judith-Kerr-Schule in die Carl-Herrmann-Rudloff-Allee umgezogen ist, verfügt diese nicht mehr über eine für den laufenden Schulbetrieb ausreichende Netzanbindung. So sind aktuell nur wenige Schulräume mit LAN-Anschlüssen versehen. Selbst dort können aufgrund restriktiver Sicherheitseinstellungen die im Rahmen des Digitalpaketes angeschafften Smartboards zur Nutzung digitaler Lehrmedien nicht genutzt werden. Bislang hat das Schulamt lediglich die WLAN-Installation in acht von 19 Klassenzimmern zugesagt. Bis wann die fehlenden Unterrichtsräume mit WLAN ausgestattet werden, ist bislang unbekannt. Grundsätzlich ist die Schule aufgefordert, im Rahmen des Unterrichts den Schülerinnen und Schülern eine sinnvolle und sichere Nutzung digitaler Medien nahezubringen. Derartige Kompetenzen können in diesem Bereich jedoch nicht aufgebaut werden, weil die Lehrerschaft die innerhalb der Schule zugelassenen digitalen Lehrmedien nicht nutzen sowie Unterrichtsmaterial nicht recherchieren und vorbereiten kann. Vorträge und Informationsveranstaltungen mit digitaler Unterstützung können in den Mehrzweckräumen nicht durchgeführt werden. Weil die weiteren Räumlichkeiten, die im Rahmen des Ganztagespiloten für die Erweiterte Schulische Betreuung genutzt werden, nicht an das Internet angeschlossen sind, bestehen auch hier die bereits genannten Probleme: Der Einsatz digitaler Medien z. B. im Rahmen von AGs ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass im Bedarfsfall eine digitale, schnelle und datensichere Kommunikation mit den Eltern nicht adäquat möglich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. September 2023OFOF 444/12Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4603Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-Schule
    Direktanregung
  3. 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 498Ausreichend leistungsfähige Netzanbindung für die Judith-Kerr-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Mitdiskutieren

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