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Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4490 entstanden aus Vorlage: OF 776/2 vom 08.03.2019

Betreff: Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, an der Wohnanlage Fürstenberger Straße 168/Bremer Straße die Feuerwehrzufahrt gegen Zuparken zu sichern, um insbesondere der Feuerwehr im Brandfall die Zufahrt auf das Gelände zu ermöglichen.

Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die Feuerwehrzufahrt wird nach Aussage der Anwohnerin bereits seit Monaten werktags zugeparkt. Alle Versuche der Anwohnerinnen und Anwohner, durch Anrufe beim Ordnungsamt ein Abschleppen der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge zu erwirken, blieben mit dem Hinweis auf personelle Engpässe erfolglos. Unabhängig davon, dass dieser Zustand im Ordnungsamt einer Änderung bedarf, sollte auch, wo möglich, durch bauliche Maßnahmen das Zuparken solcher sensiblen Punkte unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. März 2019OFOF 776/2Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. März 2019Sie sind hier
    OMOM 4490Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen
    Direktanregung
  3. 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1416Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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