Buslinie 25 über die S-Bahn-Station „FrankfurtBerkersheim“ hinaus mit der Buslinie 39 verbinden
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 836/10 vom 23.08.2015
Betreff: Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 verbinden Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 zu verbinden. Dabei soll auch, beispielsweise im Rahmen künftiger Ausschreibungen, auf entsprechende technische Möglichkeiten bezüglich der Busse Rücksicht genommen werden.
Begründung: Es gibt in Berkersheim derzeit noch keine Buslinie zwischen der S-Bahn-Station und der Endhaltestelle der Buslinie 39. Diese Busverbindung liegt im Interesse vieler Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler im Frankfurter Norden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 836/10Buslinie 25 über die S-Bahn-Station .FrankfurtBerkersheim. hinaus mit der Buslinie 39 verbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4409Buslinie 25 über die S-Bahn-Station „FrankfurtBerkersheim“ hinaus mit der Buslinie 39 verbindenDirektanregung
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1636Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 verbinden.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats