Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 verbinden.
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1636
Betreff: Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 verbinden. Mit der Verlängerung der Buslinie 25 über ihren derzeitigen Endpunkt an der S-Bahn-Station Berkersheim hinaus bis zur Endhaltestelle der Buslinie 39 "Berkersheim Mitte" wäre auch die Kreuzung der Main-Weser-Bahn am gegenwärtigen, niveaugleichen Bahnübergang verbunden. Da jedoch an dieser stark frequentierten Bahnstrecke die Schließzeiten der Schranken nicht planbar sind, hätten die dortigen Wartezeiten unkalkulierbare Folgen für die Einhaltung des Fahrplans. Dadurch könnten die geplanten Anschlüsse der Linie von und zur S-Bahn in Berkersheim nicht mehr eingehalten werden. Damit würde sich die Anbindung insbesondere von Nieder-Erlenbach an die S-Bahn und damit zur Innenstadt erheblich verschlechtern. Im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn soll der Bahnübergang durch ein Brückenbauwerk ersetzt werden. Gegebenenfalls ist dann die Verlängerung der Linie 25 möglich. Allerdings müsste wegen der engen Ortsdurchfahrt von Berkersheim diese weiterhin mit Kleinbussen betrieben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 836/10Buslinie 25 über die S-Bahn-Station .FrankfurtBerkersheim. hinaus mit der Buslinie 39 verbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2015OMOM 4409Buslinie 25 über die S-Bahn-Station „FrankfurtBerkersheim“ hinaus mit der Buslinie 39 verbindenDirektanregung
- 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1636Buslinie 25 über die S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim" hinaus mit der Buslinie 39 verbinden.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab