Spielplatz Rebgärten/Am Großen Berge
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 436 entstanden aus Vorlage: OF 164/9 vom 06.09.2011
Betreff: Spielplatz Rebgärten/Am Großen Berge Eltern haben sich - um ihre Kinder sorgend - mit der Befürchtung an den Ortsbeirat gewandt, dass ihre Kinder durch die beiden Zugänge zum genannten Spielplatz hindurch auf die Straßen laufen. Weiterhin seien die Sitzbänke regelmäßig vermüllt und immer wieder würden dort Drogen konsumiert, sodass Anwohner unter anderem Reste von Haschisch oder Marihuana wegräumen müssten. Schließlich ließen Hundebesitzer ihre Tiere regelmäßig auf der Spielwiese laufen. Daher wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Spielplatz durch Anbringung zweier Tore an den beiden Enden des Weges sicherer gemacht werden kann; 2. durch gelegentliche Kontrollen gegen die ordnungswidrige Vermüllung der Bänke (Grünanlagensatzung § 6 Abs. 2 Nr. 1) vorzugehen; 3. insbesondere im Bereich des Spielplatzes für eine "hundefreie Zone" zu sorgen; 4. dringend zu prüfen und dem Ortsbeirat (gegebenenfalls auch vertraulich) zu berichten, inwieweit der Verdacht berechtigt ist, dass in der Anlage immer wieder Drogen konsumiert werden, und geeignete Gegenmaßnahmen nach Bedarf anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2011OFOF 164/9Spielplatz Rebgärten / Am Großen BergeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2011Sie sind hierOMOM 436Spielplatz Rebgärten/Am Großen BergeDirektanregung
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 5Spielplatz Rebgärten/Am Großen BergeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats