Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!
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Wasserpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, d22.01.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Sozialökologische Quartiersentwicklung ermöglichen - Grüne Lunge schützen27.01.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4365 entstanden aus Vorlage: OF 820/3 vom 17.06.2015
Betreff: Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner! Der Magistrat wird gebeten, bei der Wohnungsbebauung im geplanten Innovationsviertel zwischen Wasserpark, Hungener Straße und alter Alleenspange die legitimen Interessen der Kleingärtner zu beachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2015OFOF 820/3Wohnungsbebauung Innovationsviertel: .Mit. nicht .gegen. die Kleingärtner!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4365Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!Direktanregung
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1491a)Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg b)Erhalt der Kleingärten c)Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats