Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg
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Wetteraustraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung im Bereich Hartmann-Ibach-Straße31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wetteraustraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 18.06.2015
Betreff: Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg D er Magistrat wird gebeten, bei den aktuellen Planungen zum Innovationsviertel zu berücksichtigen, dass der Abenteuerspielplatz Günthersburg in der Wetteraustraße an der Stelle Bestandsschutz erhält.
Begründung: Der Abenteuerspielplatz ist eine Institution im Stadtteil. Diesen Spielplatz zu entfernen ist undenkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2015OFOF 818/3Erhalt des Abenteuerspielplatzes GünthersburgOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4363Erhalt des Abenteuerspielplatzes GünthersburgDirektanregung
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1491a)Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg b)Erhalt der Kleingärten c)Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats