Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg
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Wetteraustraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung im Bereich Hartmann-Ibach-Straße31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wetteraustraße per E-MailBegründung
Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, bei den aktuellen Planungen zum Innovationsviertel zu berücksichtigen, dass der Abenteuerspielplatz Günthersburg in der Wetteraustraße an der Stelle Bestandsschutz erhält. Begründung: Der Abenteuerspielplatz ist eine Institution im Stadtteil. Diesen Spielplatz zu entfernen ist undenkbar.
Inhalt
Antrag vom 18.06.2015, OF 818/3
Betreff: Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, bei den aktuellen Planungen zum Innovationsviertel zu berücksichtigen, dass der Abenteuerspielplatz Günthersburg in der Wetteraustraße an der Stelle Bestandsschutz erhält.
Begründung: Der Abenteuerspielplatz ist eine Institution im Stadtteil. Diesen Spielplatz zu entfernen ist undenkbar.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2015Sie sind hierOFOF 818/3Erhalt des Abenteuerspielplatzes GünthersburgOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2015OMOM 4363Erhalt des Abenteuerspielplatzes GünthersburgDirektanregung
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1491a)Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg b)Erhalt der Kleingärten c)Wohnungsbebauung Innovationsviertel: Mit nicht gegen die Kleingärtner!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU