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Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger Hauses

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über die zukünftige Nutzung des Kronberger Hauses zu informieren, insbesondere in Bezug auf Gespräche mit dem Vereinsring Höchst. Ziel ist eine Nutzung durch örtliche Vereine, was eine rasche Umsetzung wünschenswert macht.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah über die Pläne zur künftigen Nutzung des Kronberger Hauses zu informieren, insbesondere über diesbezügliche Gespräche mit dem Vereinsring Höchst. Dabei sollte eine Nutzung durch örtliche Vereine Priorität genießen.

Begründung

Der Magistrat hatte in der Antwort auf die Frage F 1627 das Ziel einer denkmalgerechten, dauerhaft tragfähigen Lösung für das Kronberger Haus formuliert, das der Ortsbeirat ausdrücklich unterstützt. Dabei wären aber ein Angebot an die vor Ort tätigen Vereine und eine rasche Umsetzung wünschenswert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2023FF 1627Seit Jahren bleiben die Fragen zur Zukunft des dringend sanierungsbedürftigen Kronberger Hauses unbeantwortet; ein KonzeFragestunde-Frage
  2. 25. August 2023OFOF 826/6Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger HausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 12. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4361Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger Hauses
    Direktanregung
  4. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 795Höchst: Zukünftige Nutzung des Kronberger HausesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

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