Verbesserung der Beleuchtung in der Gutenbergstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Der Abschnitt der Gutenbergstraße zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ist ein beliebter Durchgang der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld. In den Abend- und Nachtstunden ist die bestehende veraltete Beleuchtung der Straße nicht hinreichend, um einen ausreichend beleuchteten Weg durch die Straße sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 849 Aktenzeichen: 91 52
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4319
entstanden aus Vorlage: OF 855/1 vom 31.01.2019
Betreff: Verbesserung der Beleuchtung in der Gutenbergstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung der Gutenbergstraße zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu verbessern. Dabei soll der Magistrat zuvor prüfen, ob ein Austausch der Leuchten der bestehenden Straßenbeleuchtung auf der westlichen Seite der Gutenbergstraße ausreicht oder ob eine zusätzlich zu installierende öffentliche Wegebeleuchtung der östlichen Straßenseite nötig ist.
Begründung:
Der Abschnitt der Gutenbergstraße zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ist ein beliebter Durchgang der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld. In den Abend- und Nachtstunden ist die bestehende veraltete Beleuchtung der Straße nicht hinreichend, um einen ausreichend beleuchteten Weg durch die Straße sicherzustellen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2019OFOF 855/1Verbesserung der Beleuchtung in der GutenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4319Verbesserung der Beleuchtung in der GutenbergstraßeDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 849Verbesserung der Beleuchtung in der GutenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats