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Gefährliche Bushaltestelle „Karl-von-Drais-Straße“ (Gebrüder-Hommel-Anlage)

Vorlagentyp: OM
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4289 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 15.06.2015

Betreff: Gefährliche Bushaltestelle "Karl-von-Drais-Straße" (Gebrüder-Hommel-Anlage) Der Magistrat wird aufgefordert, die Barriere, welche die beiden Fahrstreifen der Hügelstraße von der Haltestelle trennt, um weitere zehn Meter zu verlängern.

Begründung: Das Wenden ist wegen einer durchgezogenen Linie an dieser Stelle der Hügelstraße verboten. Zudem wird das Wenden durch die bereits vor einigen Jahren angebrachte Teilbarriere erschwert. Trotzdem kommt es kurz hinter der Barriere oft zu verbotenen Wendemanövern, welche die Wartenden an der Haltestelle und Fußgänger auf dem Bürgersteig erheblich gefährden. Der Kurvenradius reicht häufig nicht aus, sodass wendende Fahrzeuge die Bürgersteigkante überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2015OFOF 828/10Gefährliche Bushaltestelle .Karl-von-Drais-Straße. (Gebrüder-Hommel-Anlage)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4289Gefährliche Bushaltestelle „Karl-von-Drais-Straße“ (Gebrüder-Hommel-Anlage)
    Direktanregung
  3. 18. September 2015STST 1372Gefährliche Bushaltestelle Karl-von-Drais-Straße (Gebrüder-Hommel-Anlage)Stellungnahme
  4. 16. November 2015OFOF 903/10Haltestelle .Karl-von-Drais-Straße. (Gebrüder-Hommel-Anlage)Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 1. Dezember 2015VV 1530Haltestelle „Karl-von-Drais-Straße“ (Gebrüder-Hommel-Anlage)Anfrage
  6. 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 456Haltestelle "Karl-von-Drais-Straße"(Gebrüder-Hommel-Anlage)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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