Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der Willemineallee
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2010, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 1062/5 vom 28.05.2010
Betreff: Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der Willemineallee Der Magistrat wird gebeten, in der Willemineallee geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Zugänge zu den Häusern Heinrich-Seliger-Straße 41 bis 49 sowie das Zuparken des Müllcontainerplatzes zu verhindern.
Begründung: Die oben genannten Maßnahmen wurden erstmals im April 2008 beantragt. Leider besteht die einzig bisher durchgeführte Maßnahme darin, den Bereich zusätzlich in das Anwohnerparksystem aufzunehmen. Da offensichtlich nicht alle Bewohner zum Erwerb eines Bewohnerausweises bereit sind, hat sich nun das Problem bezüglich freier Parkplätze dermaßen zugespitzt, dass die Parkmöglichkeiten bis zum letzten Zentimeter ausgenutzt werden und die Zugänge zu den Hauseingängen für Bürgerinnen und Bürger mit Einkaufstaschen, Getränkekisten, Fahrrädern, Kinderwagen und Rollatoren oft versperrt sind. Die Müllcontainer können oftmals nicht geleert werden, da sie zugeparkt sind. Mit der Markierung von Durchgängen bzw. der Abpollerung des Containerbereichs kann effektiv Abhilfe geschaffen werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2010OFOF 1062/5Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4264Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeDirektanregung
- 16. August 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1139Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats