Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der Willemineallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1139
Betreff:
Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der Willemineallee
Der Zugang zu den Häusern Heinrich-Seliger-Straße 41 - 49 verläuft parallel zur Willemineallee. Die Zugänglichkeit wird jedoch von der Heinrich-Seliger-Straße aus unter anderem wegen des hier baulich angelegten Gehwegs und Parkstreifens gewährleistet.
Zur Willemineallee führen lediglich "Trampelpfade“ über einen Grünstreifen, der sich in Privatbesitz befindet, weshalb hier keine Maßnahmen hinsichtlich einer Beschilderung oder Markierung ergriffen werden. Sollten diese Pfade befestigt werden, um offizielle Zugänge zu den Wohnhäusern zu schaffen, würde sich das Parkplatzangebot in der Willemineallee reduzieren.
Im Bereich des Müllcontainerplatzes wurde, wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1258) vom 05.08.2008 zugesagt, eine Haltverbotszone eingerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2010OFOF 1062/5Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2010OMOM 4264Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeDirektanregung
- 16. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1139Schutz der Häuserzugänge und Freihalten der Müllcontainer in der WilleminealleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab