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Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 924/3 vom 31.03.2010

Betreff: Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Regierungspräsidium empfohlene Temporeduzierung auf 30 km/h während der Nachtstunden auf Priorität 1 des Lärmminderungsplanes der Stadt Frankfurt am Main zu setzen, die Temporeduzierung auf den oben genannten Straßen des Nordends schnellstmöglich umzusetzen und mit genügend Personal zu überwachen.

Begründung: Seit vielen Jahren klagen die Anwohner entlang der oben genannten Straßen über den Lärm, der durch den motorisierten Verkehr verursacht wird. Zudem zeigen die vorgelegten Studien, dass eine Temporeduzierung zur Lärmminderung gerade auf Straßen mit sehr strapaziertem Belag sinnvoll und gesundheitsfördernd ist - vor allem auf Straßen mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen auch während der Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2010OFOF 924/3Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Mai 2010Sie sind hier
    OMOM 4241Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer Landstraße
    Direktanregung
  3. 12. August 2010Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1107Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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