Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2010, ST 1107
Betreff:
Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer Landstraße
Die Aufgabe der Lärmminderungsplanung wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt am Main leisten hierzu ihren Beitrag im Arbeitskreis Lärmminderungsplanung, den das Regierungspräsidium Darmstadt gebildet hat.
Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen wurde in diesem Arbeitskreis auch die Möglichkeit nächtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 an besonders belasteten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen fachlich erörtert und die Auswirkungen eines solchen Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in den Nachtstunden berechnet.
Das Regierungspräsidium hat entschieden, diesen Vorschlag als zu prüfende Maßnahme in den Entwurf des Lärmminderungsplans aufzunehmen.
Der im Entwurf des Regierungspräsidenten enthaltene Prüfvorschlag zielt nur darauf ab, die Einführung von Tempo 30 als nächtliche Regelgeschwindigkeit auf einzelnen Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes zu prüfen. Da die Höchstgeschwindigkeit nicht im gesamten städtischen Straßennetz reduziert wird, handelt es sich nicht um ein pauschales Tempolimit, sondern um den gezielten Schutz von Straßenlärm besonders betroffener Bereiche.
Unabhängig von Berechnungen des Lärms führt der Magistrat darüber hinaus gegenwärtig auch Geschwindigkeitsmessungen durch und erstellt Geschwindigkeitsprofile, um auf diesen Grundlagen ein Konzept für wirksame Geschwindigkeitskontrollen zu entwickeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2010OFOF 924/3Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Mai 2010OMOM 4241Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 12. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1107Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Alleenring, dem Anlagenring, der Eschersheimer Landstraße, der Friedberger Landstraße und der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab