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Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
78 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken an der Kreuzung Reichelstraße/Guaitastraße zu unterbinden. Dies soll die Sicht für Autofahrer und Fußgänger verbessern und die Nutzung des Gehweges sicherstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Durch ordnungswidrig geparkte Autos auf den schon vorhandenen Sperrflächen im Kreuzungsbereich wird die Sicht und damit eine sichere Querung der Kreuzung für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger stark beeinträchtigt. Trotz zusätzlicher Betonpoller auf den Flächen werden Fahrzeuge in den Zwischenräumen derart geparkt, dass überdies die Nutzung des Gehweges für Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise unmöglich ist und sie auf die Straße ausweichen müssen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen

(z. B. Fahrradbügel, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken an dieser Stelle zu unterbinden.

Begründung

parkenden Autos frei halten Durch ordnungswidrig geparkte Autos auf den schon vorhandenen Sperrflächen im Kreuzungsbereich wird die Sicht und damit eine sichere Querung der Kreuzung für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger stark beeinträchtigt. Trotz zusätzlicher Betonpoller auf den Flächen werden Fahrzeuge in den Zwischenräumen derart geparkt, dass überdies die Nutzung des Gehweges für Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise unmöglich ist und sie auf die Straße ausweichen müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2023OFOF 553/9Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4227Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten
    Direktanregung
  3. 8. April 2024STST 624Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei haltenStellungnahme
  4. 23. Mai 2024OFOF 766/9Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 6. Juni 2024OMOM 5589Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbindenDirektanregung
  6. 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 2152Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 9
Sitzung 25 · 30.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 26 · 25.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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