Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-Ginnheim
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Alt-Ginnheim — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Ginnheim per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4224 entstanden aus Vorlage: OF 591/9 vom 03.02.2019
Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, einen oder - sofern erforderlich - mehrere Verkehrsspiegel an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-Ginnheim anzubringen, der bzw. die es ermöglichen, die jeweils anderen Straßen beim Hineinfa hren in den Kreuzungsbereich einsehen zu können.
Begründung: Durch den Wegfall sämtlicher Ampelanlagen in dem oben bezeichneten Kreuzungsbereich kommt es immer häufiger zu gefährlichen Situationen, da Verkehrsteilnehmer aus allen Richtungen zeitgleich in den Kreuzungsbereich einfahren, ohne die jeweils anderen Straßen einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019OFOF 591/9Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4224Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-GinnheimDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 901Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats