Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 1051/5 vom 19.04.2010
Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 einen Erfahrungsbericht über das Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5 vorzulegen. Der Erfahrungsbericht soll den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 abdecken und soll unter anderem beinhalten, inwieweit sich die Anzahl der Verkehrsunfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt gewesen sind, im entsprechenden Zeitraum im Ortsbezirk 5 im Vergleich zum Vorjahr verändert hat.
Begründung: Nachdem im Jahre 2007 bereits im Stadtteil Niederrad das Radfahren gegen die Einbahnstraße eingeführt worden ist, folgten im Sommer 2008 die Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen. Die Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße wurde seinerzeit sehr konträr diskutiert. Während auf der einen Seite die Gefahr für Radfahrer und insbesondere kleine Kinder thematisiert wurde, stellte man auf der anderen Seite die Vorteile für die Radfahrer und eine höhere Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer für den Straßenverkehr in den Vordergrund. Anhand des Erfahrungsberichtes und der darin aufgeführten Fakten würde sich der Ortsbeirat 5 nun gerne selbst ein objektives Bild verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2010OFOF 1051/5Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FAG
- 7. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4158Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 16. August 2010Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1135Radfahren gegen die Einbahnstraße im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats