Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die Wittelsbacherallee
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2010, OM 4150 entstanden aus Vorlage: OF 654/4 vom 20.04.2010
Betreff: Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die Wittelsbacherallee Vorgang: ST 379/10 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf der Wittelsbacherallee, im Bereich der Kreuzung Scheidswaldstraße/Linnéstraße (stadteinwärts) und Bornheimer Landwehr (stadtauswärts), eine feste Messanlage (ähnlich der in der Hanauer Landstraße) installiert wird, um Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstöße zu überwachen.
Begründung: Eine Auswertung der Stellungnahme des Magistrats ST 379/10 hat ergeben, dass in der Wittelsbacherallee im Bereich der Schulwege sieben von zehn Messversuchen im Jahre 2009 an fehlenden Parkmöglichkeiten scheiterten. Da eine mobile Messung somit kaum möglich scheint, muss eine feste Messanlage eingerichtet werden, um Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch Verstöße gegen Rotlicht zu ahnden. Gerade an der vorgeschlagenen Stelle hat der Ortsbeirat wiederholt überhöhte Geschwindigkeit aber auch zahlreiche Rotlichtverstöße festgestellt. Im Übrigen ist die gesamte Wittelsbacherallee beidseitig Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2010OFOF 654/4Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4150Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeDirektanregung
- 9. August 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1065Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats