Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die Wittelsbacherallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1065
Betreff:
Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die Wittelsbacherallee
Die Wittelsbacherallee ist im Messprogramm für Geschwindigkeitsmessungen des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit enthalten.
Seit Januar 2010 wurden im fraglichen Abschnitt insgesamt zehn Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und 6.208 Fahrzeuge gemessen.
Dabei wurden zusammengefasst 527 Verwarnungen (8,5 %) und 2 (0,03 %) Anzeigen (Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h) wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgestellt.
Es wurden in nördliche Richtung 5.073 Fahrzeuge gemessen und 487 Verwarnungen ausgestellt (die Übertretungsquote lag bei 9,6 %).
In südliche Richtung wurden 1.135 Fahrzeuge gemessen und dabei 40 Verwarnungen ausgestellt (die Übertretungsquote lag bei 3,5 %).
Die Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich werden auch in Zukunft fortgeführt.
Durch die Anschaffung von neuen Geschwindigkeitsmessgeräten, die aus dem Fahrzeug ausgebaut werden können, können die Probleme mit der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessfahrzeuge in Zukunft deutlich verringert und die Zahl der Messungen deutlich gesteigert werden. Nachdem darüber hinaus nach Auskunft der Landespolizei die Wittelsbacherallee keinen Unfallschwerpunkt darstellt, wird von der Einrichtung einer festen Messanlage abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2010OFOF 654/4Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2010OMOM 4150Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeDirektanregung
- 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1065Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab