Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-Erlenbach
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2010, OM 4139 entstanden aus Vorlage: OF 162/13 vom 10.03.2010
Betreff: Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine öffentliche Toilette im oder am Alten Rathaus in Nieder-Erlenbach eingerichtet werden kann, und die Einrichtung gegebenenfalls zu beauftragen.
Begründung: Im Ortskern von Nieder-Erlenbach befinden sich verschiedene Geschäfte und Geldinstitute sowie die stark frequentierte zentrale Bushaltestelle. Die Bänke am Bürgerbrunnen und am Rathaus werden gern zur Rast genutzt. In diesem Bereich sind zurzeit keine öffentlichen Toiletten vorhanden. Eltern mit kleineren Kindern, die hier häufig auf den Bus warten, haben keine Möglichkeit, den Kindern eine Toilette anzubieten. Insbesondere für ältere Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität, die ihre kleinen Besorgungen im dafür gut geeigneten Zentrum selbst erledigen, sind die Toiletten im Bürgerhaus oder in der Trauerhalle des Friedhofs zu weit entfernt. Die benachbarten Gaststätten sind tagsüber nicht ständig geöffnet. Auch die Toiletten im Alten Rathaus sind nicht täglich und dann nur stundenweise zugänglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2010OFOF 162/13Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2010Sie sind hierOMOM 4139Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 877Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats