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Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2010, ST 877

Betreff:

Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-Erlenbach

Immer wieder werden an den Magistrat Wünsche für neue, zusätzliche öffentliche Toiletten herangetragen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen auch auf kleinen Plätzen, in kleinen Parks, an Spazierwegen und an Spielplätzen öffentliche Toiletten. In Umfragen zur Gestaltung von Plätzen oder Grünanlagen und zur Lebensqualität in der Stadt werden immer wieder saubere, hygienisch einwandfreie Toiletten genannt.

Der Betrieb öffentlicher Toiletten ist sehr kostenintensiv. Aus finanziellen Gründen können innerhalb des Stadtgebietes nur an Orten von besonderer Bedeutung öffentliche Toiletten vorgehalten werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Orte von touristischer Bedeutung, um stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV oder Aufenthaltsbereiche von stadtteilübergreifender Bedeutung, die sehr stark besucht werden. Derzeit werden im Stadtgebiet an rund 50 Orten öffentliche Toilettennutzungen angeboten.

Das alte Rathaus in Nieder-Erlenbach steht unter Denkmalschutz, ein Anbau einer öffentlichen Toilette ist nicht möglich. Im Gebäude selbst befinden sich das Bürgeramt und vermietete Wohnungen. Für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes stehen im Erdgeschoss Toiletten zur Verfügung, die während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes (Dienstag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und Donnerstag von 12 Uhr bis 18 Uhr) von jedermann genutzt werden können. Eine Ausweitung der Zugangszeiten zu den Toiletten kann aufgrund der im Haus befindlichen Wohnnutzung nicht erfolgen.

Der Bereich zwischen dem alten Rathaus und dem Bürgerbrunnen ist für die Anwohnerinnen und Anwohner sicher ein wichtiger Ort im Stadtteil. Bei der Einordnung innerhalb des Stadtgebietes ist er jedoch zu den wohnungsnah genutzten Freizeitbereichen zu zählen und entfaltet keine stadtteilübergreifende Bedeutung. Deshalb sieht der Magistrat keinen Bedarf für eine zusätzliche öffentliche Toilettennutzungsmöglichkeit in diesem Bereich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2010OFOF 162/13Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. April 2010OMOM 4139Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 21. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 877Einrichtung einer öffentlichen Toilette im oder am Rathaus Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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