Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen
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Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4136 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 16.05.2015
Betreff: Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 festgelegten Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen vor einer weiteren Umwandlung in Wohnbaufläche oder vor Abriss zu schützen. Es darf keine weiteren Genehmigungen für die Umnutzung oder den Abriss der Gemeinbedarfs- und Gewerbeflächen geben.
Begründung: Im letzten Jahr wurde von der Deutschen Annington das alte Waschhaus abgerissen, obwohl es Interessenten für das Gebäude gab. Nach der Schließung der Pizzeria in der Müllerstraße 28 ließ der Vermieter das Ladenlokal in eine Wohnung umbauen, die jetzt zu einer hohen Miete vermietet werden soll. Der Vermieter hat den noch verbleibenden Gewebetreibenden in der Müllerstaße 28 mitgeteilt, dass die Mieten um 30 Prozent angehoben werden. Der Vermieter hat den Gewerbetreibenden bereits angekündigt, dass er diese Gewerbeflächen auch in Wohnungen umwandeln will. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt, um eine funktionierende Gewerbestruktur in der Kuhwaldsiedlung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2015OFOF 688/2Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen, Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4136Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenDirektanregung
- 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1196Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats