Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1196
Betreff: Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützen Der rechtskräftige Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 sieht überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete vor. Daneben sichert er Baugrundstücke für den Gemeinbedarf zu kirchlichen bzw. sozialen Zwecken. Gewerbliche Nutzungen sind daher eingeschränkt zulässig, können jedoch nicht vor einer Umwandlung in Wohnen geschützt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2015OFOF 688/2Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen, Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Mai 2015OMOM 4136Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenDirektanregung
- 17. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1196Bebauungsplan NW 3d Nr. 1 durchsetzen - Gewerbeflächen in der Kuhwaldsiedlung schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab