Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur…
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Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich
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Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 889/6 vom 12.11.2018
Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich
- Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen.
- Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende Europawahl unverzüglich vorzunehmen.
- Die Korrektur ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen.
- Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden. Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 491 Aktenzeichen: 12 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018OFOF 889/6Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2018Sie sind hierOMOM 4081Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlichDirektanregung
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 491Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats