Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in Parkanlagen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 403 entstanden aus Vorlage: OF 46/12 vom 01.09.2011
Betreff: Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in Parkanlagen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Hessen Agentur und das Grünflächenamt die Bepflanzung der SEM-Riedberg - Grünfläche Ö 7 - zu einem Teil mit Walnuss-, Apfel-, Ebereschen- und/oder Kirschbäumen, sowie als Strauchbepflanzung Kornelkirsche, Schlehe und/oder Haselnuss ausführen, und bei künftig in Kalbach/Riedberg anstehenden Grünanlagenbauten, sowie nach Möglichkeiten an schon bestehenden Anlagen, eine derartige Bepflanzung vorsehen und ausführen.
Begründung: Für den am östlichen Rand der SEM-Riedberg zwischen Prozessionsweg, Stadtbahntrasse und Lärmschutzwall A 661 geplanten kleinen Park sieht das Planungsbüro Hendrikx als Bepflanzung Hecken und Bäume ohne nähere Bezeichnung bzw. im östlichen Bereich "Wildgehölze" vor. Das heutige Riedbergareal war früher gekennzeichnet durch die in den Außenbereichen der Orte Niederursel, Heddernheim und Kalbach typische Garten- und Streuobstwiesenlandschaft mit Obstbäumen, Walnussbäumen und Wegrandgesträuchen aus Eberesche, Haselnuss, Wildkirsche und Kornelkirsche. Die Grünflächen und Parkanlagen des Riedbergs bieten eine gute Gelegenheit, an diesen ursprünglich ortstypischen Bewuchs zu erinnern. Das Erleben der im Herbst herabfallenden Nüsse und des zu probierenden Obstes und der vorgeschlagenen Wildfrüchte war schon immer und ist auch heute, insbesondere für Kinder, eine schöne und wichtige Erfahrung. Die Lebens- und Wohnqualität des ganzen Stadtteils würde durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entschieden gewinnen. Bei der am 6. Mai 2011 erfolgten Vorstellung des Projekts "Grünfläche Ö 7" durch die Hessen Agentur und das beauftragte Planungsbüro wurde von deren Seite gegen den Vorschlag, als Gehölzbepflanzung Nussbäume etc. vorzusehen, eingewandt, die Entfernung der von solchen Gehölzen abfallenden Früchte und die notwendige Beschneidung der Obstbäume sei zu kostenaufwändig, und daher seien solche Gehölze abzulehnen. Diese Einwände gehen fehl: Obstbaumbeschneidung ist nur dann erforderlich, wenn optimaler Obstertrag erzielt werden soll. Das ist aber bei der vorgeschlagenen Art des Einsatzes von Obstbäumen gerade nicht der Fall. Die abfallenden Früchte dürften ebenfalls, soweit sie nicht ohnehin von Menschen oder Tieren weggeholt werden, kein ernstzunehmendes Problem sein, insbesondere dann nicht, wenn man es ins Verhältnis setzt zu dem immateriellen Mehrwert, der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2011OFOF 46/12Obst- und Nußgehölze an Spielplätzen und in ParkanlagenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. September 2011Sie sind hierOMOM 403Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in ParkanlagenDirektanregung
- 9. Januar 2012STST 57Obst- und Nussgehölz auf Grünflächen und in ParkanlagenStellungnahme
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 9761) Entwurfsplanung der Grünanlage Fläche Ö7 Riedberg 2) Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in ParkanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats