Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“
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Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.07.2026.
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz22.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kirchplatz per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 396 entstanden aus Vorlage: OF 78/2 vom 09.08.2016
Betreff: Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn-Station "Kirchplatz" Der Magistrat wird beauftragt, 30 Jahre nach der Eröffnung der U-Bahn-Station "Kirchplatz" eine Grundreinigung der Decken und Wände durchzuführen.
Begründung: In den Ritzen des Mosaiks, aus welchem die Wände der U-Bahn-Station "Kirchplatz" bestehen, hat sich ebenso wie auf der Deckenverkleidung der Schmutz festgesetzt. Besonders bemerkenswert ist, dass vor ca. zwei Jahren, als die Rolltreppen ausgetauscht wurden, die Deckenverkleidung über den Rolltreppen entfernt wurde. Leider wurde nach dem Austausch der Rolltreppen aber die Deckenverkleidung wieder im verschmutzten Zustand angebracht. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der Eröffnung der U-Bahn in Bockenheim sollte eine Grundreinigung in der U-Bahn-Station "Kirchplatz" durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2016OFOF 78/2Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn-Station KirchplatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. August 2016Sie sind hierOMOM 396Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“Direktanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1769Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn-Station "Kirchplatz"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats