Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - ausreichende Gewerbeflächen für innenstadtnahen Baumarkt vorsehen!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3893 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 06.01.2015
Betreff: Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - ausreichende Gewerbeflächen für innenstadtnahen Baumarkt vorsehen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 890 - Westlich Friedberger Landstraße - ausreichende Gewerbef lächen für einen innenstadtnahen Baumarkt berücksichtigt wurden.
Begründung: Im Rahmen der Diskussion um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 890 wurde besonderer Wert auf die Berücksichtigung adäquater Gewerbeflächen für einen innenstadtnahen Baumarkt gelegt, wie er zurzeit schon am gleichen Standort vorhanden ist. Aus dem vorgelegten neuen Bebauungsplan ist nicht ersichtlich, ob der Flächenbedarf für einen Baumarkt berücksichtigt wurde und ob ggf. Diskussionen mit möglichen Baumarktbetreibern hinsichtlich des Flächenbedarfs geführt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2015OFOF 723/3Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - ausreichende Gewerbeflächen für innenstadtnahen Baumarkt vorsehen!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. Februar 2015Sie sind hierOMOM 3893Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - ausreichende Gewerbeflächen für innenstadtnahen Baumarkt vorsehen!Direktanregung
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 765Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - ausreichende Gewerbeflächen für innenstadtnahen Baumarkt vorsehen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats