Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße
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Schwalbacher Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.08.2026.
- Sicher über die Mainzer Landstraße: Längere Querungszeiten an der Rebstöcker Straße30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schwalbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 12.10.2018
Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten.
Begründung: Anwohner der Schwalbacher Straße, südlich der Mainzer Landstraße, benötigen eine Bewohnerparkzone, damit sie trotz des hohen Parkdrucks einen Parkplatz finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2018OFOF 743/1Bewohnerparken in der Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3889Bewohnerparken in der Schwalbacher StraßeDirektanregung
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 183Bewohnerparken in der Schwalbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats